Derzeit gibt es für die Kennzeichnung von Produkten als "laktosefrei" keine gültige gesetzliche Vorgabe, sondern nur eine Empfehlung der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, nach der der Laktosegehalt unter 0,1 % liegen soll. Der Schmelzpunkt liegt wie bei handelsüblicher Butter bei 30–34 °C. Für die Verarbeitung wird je nach Anwendungsgebiet die in der Rezeptur enthaltene herkömmliche Butter durch die gleiche Menge laktosefreie Butter ersetzt.
Verkehrsbezeichnung: Butter
Zutaten: Butter, Laktase
Verwandte Produkt(such)begriffe: für laktosefreie Butter:
- Butter laktosefrei
- laktosereduzierte Butter
Mögliche Auslobungen für Produkte die mit laktosefreier Butter hergestellt wurden sind zum einen „Laktosefrei“, sofern das Endprodukt keine weitere Laktose aus anderen Zutaten enthält. Zum anderen ist wie bei konventioneller Butter auch die Auslobung als "Buttergebäck“ oder „Mit Butter gebacken“, etc. zulässig, sofern Butter in der erforderlichen Menge eingesetzt wurde. Die Leitsätze für feine Backwaren schreiben für eine Bezeichnung, die das Wort „Butter“ enthält, die Verwendung von mindestens 10 kg Butter auf 100 kg Getreide vor.